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Gläubigerinformationen

In der Verfahrensübersicht werden alle über GIS - dem Gläubigerinformationssystem - online gestellten Insolvenzverfahren einsehbar. Von hieraus kann sich ein Gläubiger jederzeit über den Stand "seines" Verfahrens informieren. Hierbei wird zwischen 2 Bereichen unterschieden. Dem öffentlichen, der ohne Eingabe einer PIN-Nummer eingesehen werden kann und dem geschützten, dessen Informationen nur durch vorherige Eingabe einer PIN-Nummer eingesehen werden kann. Zugang zu den Verfahrensinformationen erhält der Gläubiger zunächst über die Eingabe des gerichtlichen Aktenzeichens oder der Verfahrensbezeichnung in den hierfür vorgesehenen Eingabemasken.

Der öffentliche Bereich bietet dabei folgende Informationen bzw. Funktionen an:

Bundesanzeigertext

Eingabe einer Forderungsanmeldung


Im geschützten Bereich werden folgende Informationen angezeigt:

Verwalterinformationen

Berichte und Dokumente

Forderungsstand, d.h., das Prüfungsergebnis Ihrer Forderung

Verfahrensstand

Es gibt drei unterschiedliche Berechtigungen, die durch die folgenden PIN-Nummern unterschieden werden:

Gerichts-PIN:

Loginname:
PIN:

Mustergericht
******

Verwalter-PIN:

Loginname:
PIN:

Mustermann
******

Gläubiger-PIN:

PIN:

******

Gerichts-PIN
Sie erlaubt es einem Gericht in für dieses Gericht freigeschaltete Verfahren Einblick zu nehmen und die gleichen Informationen abzurufen, wie dies der Verwalter kann.

Verwalter-PIN
Sie ist die mächtigste PIN-Nummer. Mit ihr kann ein Verwalter in alle Verfahren und Forderungen im Internet Einblick nehmen.

Gläubiger-PIN Sie erlaubt es einem erfassten Gläubiger, in den geschützten Bereich zu gelangen und sich außerdem den Stand seiner Forderungen anzusehen. Erfasst ein Gläubiger mit Hilfe seiner PIN-Nummer eine Forderung, wird diese bei einem späteren Import in WINSOLVENZ dem dort bereits erfassten Gläubiger korrekt zugewiesen.

 

 Hier haben Sie die Möglichkeit sich über unsere laufenden Verfahren zu informieren!

 

 


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