Start InsO-News RA Frank Hanselmann als Insolvenzverwalter der Goj AG, Goj II AG, Euro-Pool AG, Schober AG, Lenz AG, Lenz II AG, Knothe AG, Schuster-Schreiber AG, Bialek AG, Pierenz AG, AVB GmbH
RA Frank Hanselmann als Insolvenzverwalter der Goj AG, Goj II AG, Euro-Pool AG, Schober AG, Lenz AG, Lenz II AG, Knothe AG, Schuster-Schreiber AG, Bialek AG, Pierenz AG, AVB GmbH PDF Drucken E-Mail

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lenz II AG, der Bialek AG, der Pierenz AG und der Schober AG hat jeweils der Schlusstermin am Insolvenzgericht stattgefunden.

Bei der Lenz II AG und der Bialek AG ist die Ausschüttung an die Insolvenzgläubiger erfolgt. Bei der Pierenz AG und der Schober AG wird die Ausschüttung derzeit durchgeführt.

Bei der Schuster-Schreiber AG und der Goj II AG wurden jeweils die Schlussunterlagen beim Insolvenzgericht eingereicht.

Der Abschluss des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Goj AG, der Knothe AG und der Lenz AG verzögert sich, da unerwartet ehemalige Anleger Klage auf Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz erhoben bzw. für ein entsprechendes Klagebegehren Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt haben. Da diese Gerichtsverfahren noch nicht gänzlich abgeschlossen sind, können die Insolvenzverfahren vorerst nicht abgeschlossen werden. Sobald jedoch die Schlusstermine für die Insolvenzverfahren feststehen, erfolgt an dieser Stelle ein entsprechender Hinweis. Schriftliche oder telefonische Anfragen sind daher nicht erforderlich und werden nicht beantwortet.

Der Abschluss des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Euro-Pool AG und der AVB GmbH verzögert sich aus folgendem Grund: Es besteht jeweils noch ein Anspruch auf Körperschaftsteuererstattung gegen den das Finanzamt Würzburg mit Steuerforderungen aufgerechnet hat. Gegen den Abrechnungsbescheid vom 10.11.2010 habe ich Einspruch eingelegt. Im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren zu der Frage der Zulässigkeit dieser Aufrechnung ruhte zunächst das Einspruchsverfahren. Inzwischen hat der Bundesfinanzhof zugunsten der Insolvenzmasse entschieden, woraufhin ich die Fortsetzung des Einspruchsverfahrens beantragt habe. Die Entscheidung des Finanzamtes über den Einspruch steht aber noch aus.

Gegenüber einzelnen Gläubigern oder gar Dritten sieht die Insolvenzordnung keine Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters vor. Dementsprechend werden derartige telefonische oder schriftliche Anfragen nicht beantwortet. Informationen zum Verfahrensstand können den obigen Ausführungen und dem Gläubigerinformationssystem entnommen werden.

Im Hinblick auf mögliche steuerliche Anfragen erfolgt abschließend folgender Hinweis:

In vielen Fällen werden den Anlegern aufgrund durchgeführter Betriebsprüfungen geänderte steuerliche Ergebnisanteile zugerechnet, die Einfluss auf die persönliche Besteuerung haben können. Auskünfte zu diesbezüglichen Anfragen werden vom Insolvenzverwalter nicht erteilt.

Frank Hanselmann
Rechtsanwalt

 
Copyright © 2010 Hanselmann & Römermann Insolvenzverwalter GbR. Alle Rechte vorbehalten.